Erstkontakt

Bevor wir mit der ergotherapeutischen Behandlung beginnen können,

muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Gern stehen wir Ihnen im Vorfeld beratend zur Seite.

Diese Verordnung stellt die Grundlage für die therapeutische Behandlung und deren Ausgestaltung dar. Anschließend werden wir einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.

Wenn Ihr Kind das erste Mal Ergotherapie erhalten soll, werden wir zuerst ein Gespräch ohne ihr Kind führen.

Dazu bringen Sie bitte diesen Elternfragebogen ausgefüllt mit. Dieser hilft uns, schneller alle erforderlichen Informationen auszutauschen.

Des weiteren bringen Sie bitte zum ersten Termin bzw. zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit:

Außerdem wird bei Kindern benötigt: